STANDARD-EULA FÜR ENTWICKLER

Diese Übersetzung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie wird ausschließlich zu Ihrer Information bereitgestellt. Die englische Version der Bedingungen ist die offizielle, maßgebliche Version im Falle von Unstimmigkeiten.

Diese Standard-EULA ("Bedingungen") für Entwickler regelt Integrationen, Agenten, Apps, Pakete, Anwendungen, Code, Plugins, Inhalte, Dienste, Erweiterungen oder andere Angebote (zusammenfassend "Angebote"), die für die Verwendung in Verbindung mit der Produktivitätsplattform und den damit verbundenen Produkten und Diensten von Superhuman Platform Inc. bereitgestellt werden. ("Dienste").

Diese Bedingungen bilden eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen oder, wenn es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt, welche die vorliegenden Bedingungen im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation ("juristische Person") eingeht, zwischen der von Ihnen vertretenen juristischen Person (in beiden Fällen der "Endbenutzer") und der natürlichen oder juristischen Person, die als Entwickler der Angebote aufgeführt ist, auf die sich diese Bedingungen beziehen ("Entwickler"). SUPERHUMAN PLATFORM INC. ("SUPERHUMAN") IST KEINE PARTEI DIESER BEDINGUNGEN.

Durch Herunterladen, Verwenden oder anderweitigen Zugriff auf ein Angebot, das auf diese Bedingungen verweist, erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein, es sei denn, der Endbenutzer und der Entwickler haben eine separate Endbenutzerlizenzvereinbarung für das Angebot ("benutzerdefinierte EULA") abgeschlossen. Wenn der Endbenutzer die Angebote im Namen einer juristischen Person herunterlädt, verwendet oder anderweitig darauf zugreift, erklärt und garantiert der Endbenutzer hiermit, dass er befugt ist, diese juristische Person an diese Bedingungen zu binden. Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche vom Entwickler bereitgestellten Upgrades, die das ursprüngliche, diesen Bedingungen unterliegende Angebot ersetzen oder ergänzen, sofern solche Upgrades nicht von einer separaten benutzerdefinierten EULA begleitet werden. In diesem Fall gilt stattdessen die benutzerdefinierte EULA.

1. Lizenz für Angebote.

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Endbenutzer gewährt der Entwickler dem Endbenutzer ein beschränktes, weltweites, widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugriff auf die Angebote und deren Nutzung, ausschließlich im Zusammenhang mit der befugten Nutzung der Dienste und des Angebots durch den Endbenutzer.

2. Zahlung.

Für Angebote, bei denen der Endbenutzer Zahlungen an den Entwickler im Austausch für den Zugriff auf oder die Nutzung der Angebote leisten muss, vereinbaren die Parteien, dass Superhuman als Vertreter des Entwicklers ausschließlich zum Zwecke des Einzugs von Zahlungen vom Endbenutzer und der Auszahlung der Zahlungen an den Entwickler fungieren darf. SOFERN IN DIESEN BEDINGUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, SIND ALLE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN NICHT STORNIERBAR, UND GEBÜHREN WERDEN NICHT ERSTATTET, SOFERN NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 2 beschriebenen beschränkten Rolle übernimmt Superhuman keinerlei Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtlieferung oder Bereitstellung des Zugriffs auf ein Angebot durch den Entwickler, nachdem die Zahlung beim Entwickler eingegangen ist.

3. Erfassung und Verwendung von Informationen.

Der Endbenutzer gewährt dem Entwickler ein weltweites, nicht exklusives, beschränktes Recht zur Nutzung (einschließlich Speicherung, Verarbeitung, Kopieren, Übertragung, Änderung und Anzeige) von (a) Dateien, Software, Skripten, Multimedia-Bildern, Grafiken, Audio, Video, Texten, Dokumenten, oder sonstige Daten, die der Endbenutzer direkt oder über eine Integration an die Dienste übermittelt; sowie von (b) sämtlichen Ausgaben, die von den Diensten auf der Grundlage solcher Inhalte (einschließlich personenbezogener Daten) (a und b zusammen "Endbenutzerdaten") generiert werden, die ausschließlich zur Bereitstellung, Unterstützung und zum Schutz des Angebots erforderlich sind. Der Endbenutzer erkennt an und stimmt zu, dass der Entwickler Daten, die während der Bereitstellung und Verwaltung der Angebote generiert werden, einschliesslicher technischer Protokolle, Metadaten, Statistiken zu Benutzeraktionen sowie Benutzerinteraktionen mit den Diensten und Angeboten ("Nutzungsdaten"), erheben und verwenden darf, um Updates, Produktsupport sowie andere mit den Angeboten verbundene Leistungen für den Endbenutzer zu ermöglichen. Der Entwickler kann diese Nutzungsdaten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie (soweit zutreffend) und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwenden.

4. Dienste von Drittanbietern.

zusammenarbeiten ("Drittanbieterdienst"), zugreift oder diese verwendet, unterliegt die Nutzung des Drittanbieterdienstes durch den Endbenutzer ausschließlich den Nutzungsbedingungen, der Endbenutzerlizenzvereinbarung, den Datenschutzrichtlinien und/oder anderen anwendbaren Bedingungen und Richtlinien des Drittanbieters, der den Drittanbieterdienst bereitstellt. Der Endbenutzer erkennt an, dass der Drittanbieterdienst auf Endbenutzerdaten zugreifen oder diese verwenden kann, und der Endbenutzer erteilt dem Entwickler die Erlaubnis, Endbenutzerdaten an den Drittanbieter zu übermitteln, soweit dies für die Interaktion des Drittanbieterdienstes mit dem Angebot erforderlich ist. Der Endbenutzer ist allein verantwortlich für Schäden, Verluste, entgangenen Gewinn, besondere Schäden oder Folgeschäden oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Installation, Nutzung oder dem Vertrauen auf die Leistung solcher Drittanbieterdienste ergeben.

5. Einschränkungen.

Der Endbenutzer darf weder direkt noch indirekt Folgendes tun oder versuchen:

(a) die Angebote vermieten, verpachten oder Dritten anderweitig die Nutzung oder den Zugriff auf sie gestatten;

(b) die Angebote zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte nutzen (einschließlich als Servicebüro);

(c) Sicherheits- oder andere technologische Merkmale oder Maßnahmen der Angebote umgehen oder deaktivieren;

(d) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Versuche unternehmen, um den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, das Know-how oder die Algorithmen, die für die Angebote relevant sind, zu ermitteln;

(e) Ändern, Übersetzen oder Erstellen abgeleiteter Werke auf der Grundlage der Angebote;

(f) Eigentumshinweise oder -kennzeichnungen aus den Angeboten entfernen;

(g) Maßnahmen ergreifen, welche die Angebote Bedingungen Dritter unterwerfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lizenzbedingungen für "Open Source"-Software;

(h) auf die Angebote zugreifen, um Wettbewerbsanalysen durchzuführen oder Leistungsinformationen (einschließlich Verfügbarkeit, Reaktionszeit und Benchmarking) in Bezug auf die Angebote zu verbreiten; oder

(i) die Angebote unter Verletzung geltender Gesetze nutzen.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS.

DER ENDBENUTZER ERKENNT AUSDRÜCKLICH AN UND STIMMT ZU, DASS DIE NUTZUNG DER ANGEBOTE AUF EIGENES RISIKO DES ENDBENUTZERS ERFOLGT. DIE ANGEBOTE WERDEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT. DER ENTWICKLER SCHLIESST HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT AUS, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER ENTWICKLER GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DER ANGEBOTE UNUNTERBROCHEN ODER MANGELFREI ERFOLGT ODER DASS ETWAIGE MÄNGEL AN DEN ANGEBOTEN BEHOBEN WERDEN. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE DES ENTWICKLERS ODER SEINES BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETERS BEGRÜNDEN KEINE GARANTIE. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER GELTENDEN GESETZLICHEN RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT GESTATTET, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR ENDBENUTZER NICHT GELTEN.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

SOFERN NICHT GESETZLICH VERBOTEN, HAFTET DER ENTWICKLER IN KEINEM FALL FÜR PERSÖNLICHE VERLETZUNGEN ODER ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG AUF SCHADENSERSATZ FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ODER SONSTIGE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DURCH DEN ENDBENUTZER ODER DESSEN UNFÄHIGKEIT DAS ANGEBOT ZU NUTZEN ERGEBEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER THEORIE DER HAFTUNG (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGE), SELBST DANN, WENN DER ENTWICKLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE SCHÄDEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNG NICHT FÜR DEN ENDBENUTZER GILT. IN KEINEM FALL DARF DIE GESAMTHAFTUNG DES ENTWICKLERS GEGENÜBER DEM ENDBENUTZER FÜR ALLE SCHÄDEN (VORBEHALTLICH ZWINGEND GESETZLICHER REGELUNGEN BEI PERSONENSCHÄDEN) DEN BETRAG VON FÜNFZIG US-DOLLAR (50,00 USD) ÜBERSCHREITEN. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DAS OBEN GENANNTE RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

8. Rechte an geistigem Eigentum.

Im Verhältnis zwischen Entwickler und Endbenutzer besitzt der Entwickler alle Rechte an geistigem Eigentum an den Angeboten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gewähren diese Bedingungen dem Endbenutzer keinerlei implizite oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum des Entwicklers. Die visuellen Oberflächen, Grafiken, Design, Informationen, Daten, Computercode (einschließlich Quellcode oder Objektcode) und alle anderen Elemente der Angebote (zusammen die "Materialien"), die vom Entwickler bereitgestellt werden, sind durch alle einschlägigen geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Schutzrechte sowie geltende Gesetze geschützt. Alle in den Angeboten enthaltenen Materialien sind Eigentum des Entwicklers oder seiner Drittlizenzgeber, und der Entwickler und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte daran vor. Sofern nicht ausdrücklich vom Entwickler gemäß diesen Bedingungen genehmigt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Materialien zu verwenden.

9. Kündigung.

Die Rechte des Endbenutzers auf Zugriff auf die Angebote und deren Nutzung enden automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn der Endbenutzer diese Bedingungen oder die Servicevereinbarung nicht einhält. Wird das Recht des Endbenutzers auf die Nutzung der Dienste zu irgendeinem Zeitpunkt beendet, so erlischt auch sein Recht auf die Nutzung der Angebote. Nach Beendigung dieser Bedingungen muss der Endbenutzer die Nutzung der Angebote unverzüglich einstellen und alle sich in seinem Besitz befindlichen Kopien und Derivate der Angebote löschen. Die Abschnitte 4 bis 9 gelten auch nach Beendigung dieser Bedingungen.

10. Exportbestimmungen; Rechte der US-Regierung.

Die Angebote unterliegen möglicherweise den Exportkontrollgesetzen der USA, einschließlich dem Export Control Reform Act und den damit verbundenen Vorschriften. Der Endbenutzer darf die Angebote weder mittelbar noch unmittelbar in eine Gerichtsbarkeit oder ein Land,  in denen der Export, Re-Export oder die Freigabe durch Gesetz, Vorschrift oder Regelung untersagt ist, exportieren, re-exportieren oder freigeben noch von einer solchen Gerichtsbarkeit oder einem solchen Land aus zugänglich machen. Der Endbenutzer muss alle geltenden Bundesgesetze, Vorschriften und Regeln einhalten sowie alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllen (einschließlich des Einholens aller erforderlichen Exportlizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen), bevor er die Software oder Dokumentation außerhalb der Vereinigten Staaten exportiert, reexportiert, freigibt oder anderweitig verfügbar macht. Bei den Angeboten handelt es sich um kommerzielle Computersoftware gemäß der Definition in 48 C.F.R. §2.101. Handelt es sich demetsprechend bei dem Endbenutzer um die US-Regierung oder einen ihrer Auftragnehmer, erhält der Endbenutzer daher nur die Rechte in Bezug auf die Angebote, die allen anderen Endbenutzern gemäß (a) 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204 in Bezug auf das Verteidigungsministerium und dessen Auftragnehmer oder (b) 48 C.F.R. § 12.212 in Bezug auf alle anderen Lizenznehmer der US-Regierung und deren Auftragnehmer gewährt werden.

11. Änderungen.

Der Entwickler kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen durch eine benutzerdefinierte EULA ersetzen. Superhuman kann diese Bedingungen in seiner Eigenschaft als Plattformanbieter auch regelmäßig ändern, um Änderungen an Superhumans Plattformrichtlinien Rechnung zu tragen. Jede benutzerdefinierte EULA tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Entwickler dem Endbenutzer diese Bedingungen zur Verfügung stellt und der Endbenutzer diese Bedingungen der benutzerdefinierten EULA akzeptiert. Änderungen dieser Bedingungen durch Superhuman treten zu dem in den überarbeiteten Bedingungen angegebenen Datum in Kraft. Wenn der Endbenutzer nach dem Datum des Inkrafttretens auf das Angebot zugreift oder es verwendet, gilt diese Nutzung als Zustimmung des Endbenutzers zu den geänderten Bedingungen.

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Stand: 29. Oktober 2025